Der Echte Hausschwamm
Der Echte Hausschwamm ist der gefährlichste und am schwierigsten zu bekämpfende Pilz in Gebäuden. Er ist in der Lage bereits Holz mit einer Holzfeuchtigkeit im Fasersättigungsbereich stark anzugreifen und durch den Transport von Wasser trockenes Holz für den weiteren Befall zu befeuchten. Er durchwächst Mauerwerk sowie andere anorgansiche Materialien und befällt daran angrenzende Holzbauteile.
Bekämpfung des Hausschwamms
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Ursachenbeseitigung
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Behandlung des Holzes
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Befall am Mauerwerk
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Oberflächenbehandlung
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Applikation des Schwammsperrmittels
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Bohrlochbehandlung
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Bohrlochdrucktränkung
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Nacharbeiten
Allgemeine Verarbeitungs-hinweise:
Bekämpfung von sonstigen Pilzen
Schadensumfang feststellen
Durch einen qualifizierten Sachverständigen muss eine Untersuchung zur Schadensart, Schadensumfang und der damit einhergehenden Notwendigkeit eine Bekämpfungsmaßnahme erfolgen.
Pilze und Schadstellen entfernen
Myzel, Fruchtkörper und stark geschädigte Hölzer entfernen, dabei den in der Normgenannten Sicherheitsabstand einhalten; danach muss das Holz mindestens 30 cm über den sichtbaren Befall hinaus ausgebaut werden. Bei gering geschädigten Hölzern, deren Tragfähigkeit nicht unzulässig beeinträchtigt wurde, ist es ausreichend nur die geschädigten Bereiche bis auf das gesunde Holz zu entfernen.
Pilze und Schadstellen entfernen
Myzel, Fruchtkörper und stark geschädigte Hölzer entfernen, dabei den in der Normgenannten Sicherheitsabstand einhalten; danach muss das Holz mindestens 30 cm über den sichtbaren Befall hinaus ausgebaut werden. Bei gering geschädigten Hölzern, deren Tragfähigkeit nicht unzulässig beeinträchtigt wurde, ist es ausreichend nur die geschädigten Bereiche bis auf das gesunde Holz zu entfernen.
Holzbauteile ersetzen
Neu einzubauende Hölzer sind entsprechend der vorliegenden Gebrauchsklasse gemäß DIN 68 800 zu imprägnieren. Die im Bauwerk verbleibenden Teile ggf. mit Adolit Holzbau B* behandeln.
Zukünftigem Befall vorbeugen
Durch geeignete Maßnahmen (z. B. trockenlegen des Mauerwerks, reparieren vondefekten Wasserrohren, etc.) eine erneute Durchfeuchtung des Holzes ausschließen.
* Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen
Durch einen qualifizierten Sachverständigen muss eine Untersuchung zur Schadensart, Schadensumfang und der damit einhergehenden Notwendigkeit eine Bekämpfungsmaßnahme erfolgen.
Pilze und Schadstellen entfernen
Myzel, Fruchtkörper und stark geschädigte Hölzer entfernen, dabei den in der Normgenannten Sicherheitsabstand einhalten; danach muss das Holz mindestens 30 cm über den sichtbaren Befall hinaus ausgebaut werden. Bei gering geschädigten Hölzern, deren Tragfähigkeit nicht unzulässig beeinträchtigt wurde, ist es ausreichend nur die geschädigten Bereiche bis auf das gesunde Holz zu entfernen.
Pilze und Schadstellen entfernen
Myzel, Fruchtkörper und stark geschädigte Hölzer entfernen, dabei den in der Normgenannten Sicherheitsabstand einhalten; danach muss das Holz mindestens 30 cm über den sichtbaren Befall hinaus ausgebaut werden. Bei gering geschädigten Hölzern, deren Tragfähigkeit nicht unzulässig beeinträchtigt wurde, ist es ausreichend nur die geschädigten Bereiche bis auf das gesunde Holz zu entfernen.
Holzbauteile ersetzen
Neu einzubauende Hölzer sind entsprechend der vorliegenden Gebrauchsklasse gemäß DIN 68 800 zu imprägnieren. Die im Bauwerk verbleibenden Teile ggf. mit Adolit Holzbau B* behandeln.
Zukünftigem Befall vorbeugen
Durch geeignete Maßnahmen (z. B. trockenlegen des Mauerwerks, reparieren vondefekten Wasserrohren, etc.) eine erneute Durchfeuchtung des Holzes ausschließen.
* Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen
Bekämpfende Holzschutzmittel für sachkundige Fachleute aus Zimmereien, Holz- & Bautenschutzbetrieben
Bekämpfender Holzschutz gehört unbedingt in sachkundige Hände!
Gemäß DIN 68.800 Teil 4 ist die Bekämpfung eines Pilzbefalls oder eines Befalls mit holzzerstörenden Insekten vorgeschrieben, wenn tragende Bauteile betroffen sind. In anderen Fällen ist eine sorgfältige Prüfung der Notwendigkeit vorzunehmen. Voraussetzung für Bekämpfungsmaßnahmen (chemisch oder auch alternativ, z.B. durch Heißluftbehandlung ist die eindeutige Feststellung der Art der Schadorganismen und des Befallsumfanges durch dafür qualifizierte Fachleute oder Sachverständige. Bei Schäden an tragenden Holzbauteilen ist ein Ingenieur/ Statiker hinzu zu ziehen, um die Tragfähigkeit und Standsicherheit zu prüfen.
Vor der Bekämpfung ist genau abzuwägen, welche Maßnahmen dem Bauherrn empfohlen werden können. Es sind außer einem gesamten Austausch der befallenen Holzbauteile, eine chemische Bekämpfung, sowie das Heißluftverfahren oder auch mehrere Verfahren und auch Sonderverfahren nebeneinander möglich.
Gemäß DIN 68.800 Teil 4 ist die Bekämpfung eines Pilzbefalls oder eines Befalls mit holzzerstörenden Insekten vorgeschrieben, wenn tragende Bauteile betroffen sind. In anderen Fällen ist eine sorgfältige Prüfung der Notwendigkeit vorzunehmen. Voraussetzung für Bekämpfungsmaßnahmen (chemisch oder auch alternativ, z.B. durch Heißluftbehandlung ist die eindeutige Feststellung der Art der Schadorganismen und des Befallsumfanges durch dafür qualifizierte Fachleute oder Sachverständige. Bei Schäden an tragenden Holzbauteilen ist ein Ingenieur/ Statiker hinzu zu ziehen, um die Tragfähigkeit und Standsicherheit zu prüfen.
Vor der Bekämpfung ist genau abzuwägen, welche Maßnahmen dem Bauherrn empfohlen werden können. Es sind außer einem gesamten Austausch der befallenen Holzbauteile, eine chemische Bekämpfung, sowie das Heißluftverfahren oder auch mehrere Verfahren und auch Sonderverfahren nebeneinander möglich.
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Produkte für sachkundige Fachleute aus den Bereichen Zimmereien, Holz- & Bautenschutzbetrieben
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Für den Fachhandel -im begrenzten Umfang auch Abgabe an Endverbraucher